Vorstand der Weltkugel-Stiftung

Satzungsänderung der Weltkugel-Stiftung                                                                                

Berlin, den 21.04.2023

Ergänzungen/Änderungen der Satzung (nachstehend in Fettdruck) in Abschnitt (2)

 § 6

Vorstand

(1) Mitglieder des Vorstandes sind

  1. der Vorsitzende
  2. und 2 Vorstandsmitglieder.

(2) Zum Vorstandsmitglied darf für eine Amtszeit von fünf Jahren nur bestellt werden, wer    nach Feststellung des Stiftungsrates über die für die Aufgabenerfüllung notwendige fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Wiederbestellung ist möglich; das Amt endet längstens mit Ablauf des 65sten Lebensjahres, bei Angestellten und soweit Vorstandsmitglieder ehrenamtlich tätig sind, mit Ablauf des 70sten Lebensjahres. Bei ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch eine Amtsausübung bis zur Vollendung des 75sten Lebensjahres zugelassen werden. Im Fall von Satz 3 ist eine Vergütung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zulässig, diese darf nur gezahlt werden, wenn die Mittel der Stiftung dies zulassen.